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Private Zusatzversicherung

Wo auch immer man arbeitet, man muss sich heute Gedanken um eine private Zusatzversicherung im Punkto Rente machen. Die gesetzliche Rentenversicherung wird in Zukunft keinen ausreichenden finanziellen Schutz mehr bieten können. Viele Arbeitgeber haben dieses Bedürfnis ihrer Mitarbeiter auch erkannt – und das in der Regel bereits schon vor Jahren. Eine besondere Form der betrieblichen Altersvorsorge sind dabei die Pensionsfonds, die es seit 2002 gibt. Das Kapital von einem Pensionsfonds ist von Arbeitgeberseite her dabei so anzulegen, dass man damit eine möglichst hohe Sicherheit und Rentabilität und zudem eine ausreichende Liquidität erreicht. Erreicht wird diese Ziel dabei durch eine angemessene Mischung und Streuung der Anlageformen. Diese Mischung und Streuung, bzw. dessen Angemessenheit, muss jährlich gegenüber einem Aufsichtsorgan belegt werden. Bei dieser angemessenen Mischung und Streuung kommen dabei bei Pensionsfonds auch durchaus risikoreichere Anlageformen in Betracht, wie zum Beispiel Aktien. Der Aktienanteil darf dabei bei Pensionsfonds durchaus auch 100 Prozent betragen. Die Besonderheit bei einem Pensionsfonds ist dabei, dass die Altersversorgungsleistungen daraus ausschließlich als lebenslange Leibrenten gezahlt werden dürfen. Bei Pensionsfonds sind dabei leistungsbezogene, als auch beitragsbezogene Pensionspläne möglich.

Pensionsfonds

Pensionsfonds haben aber nicht nur für Arbeitnehmer Vorteile. Pensionsfonds bieten dabei auch Arbeitgebern sehr große Vorteile, denn die Arbeitgeber können bei dieser Form der betrieblichen Altersvorsorge die Beiträge besser kalkulieren. Insbesondere ist dies möglich durch Beitragszusagen mit einer Mindestgarantie der eingezahlten Beiträge. Durch Pensionsfonds ist es auch möglich ein Invaliditäts- und Hinterbliebenenrisiko abzudecken. Dabei muss wegen der geringeren Sicherheit im Gegensatz zu einem Versicherungsunternehmen, die ein Unternehmen als Arbeitgeber bietet, für ein Pensionsfonds eine Absicherung durch den Pensionssicherungsverein gegen Insolvenz getroffen werden.

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